Allgemeine Geschäftsbedingungen

S & R Promotion: Stand 01.05.2015

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen S & R Promotion und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Alle Angebote von S & R Promotion gelten nur für Industrie, Handel, Handwerker und Gewerbe.

§ 2 Angebote und Preise

(1) Angebote und Preise des Lieferanten gelten in allen Teilen als freibleibend und unverbindlich, soweit dies nicht anders vermerkt ist. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst dann zu Stande, wenn dessen Auftrag schriftlich bestätigt oder konkludent durch Versandanzeige bzw. Rechnungserteilung angenommen wird.
(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich verzollt ab deutschem Seehafen bzw. Auslieferungslager und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Der Lieferant ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringende Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.
(4) S & R Promotion behält sich vor, Voraus- oder Teilzahlungen nach eigenem Ermessen bei größeren Aufträgen zu verlangen.

§ 3 Muster

S & R Promotion stellt gerne auf Anforderung Muster und Auswahlsendungen zur Verfügung. Diese werden grundsätzlich berechnet. Bei Rückgabe der original verpackten und unbeschädigten Ware erfolgt eine Gutschrift.

§ 4 Technische Daten und Vorlagen

Vom Lieferanten vorgelegte Druck-/Ausführungsvorlagen sind vom Auftraggeber auch bezüglich aller für die vorgesehene Verwendung der Ware wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu prüfen. Der Auftraggeber hat die Unterlagen zum Zeichen seiner Einwilligung gegengezeichnet zurückzusenden. Sofern Korrekturen notwendig sind, müssen diese deutlich gekennzeichnet werden. Der Lieferant leistet keine Gewähr für erkennbare Mängel, die der Auftraggeber bei der Prüfung übersehen oder nicht beanstandet hat, es sei denn, der Lieferant hätte diese Mängel arglistig verschwiegen.

§ 5 Mengentoleranzen

Der Lieferant ist berechtigt, produktionsbedingte Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge vorzunehmen.

§ 6 Versand, Lieferung, Gefahrübergang

(1) Generell versenden wir schnellstmöglich. Vorgeschriebene Wareneingangstermine erkennen wir nicht an, da die Anlieferungen seitens des Frachtführers außerhalb unseres Einflusses liegen. Die gestellten Liefertermine sind keine Fixtermine, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten.
(2) Die Liefer- und Leistungspflicht ist eingehalten, wenn der Leistungsgegenstand bis zu Ihrem Ablauf das Lieferwerk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Auftraggeber die Anlieferung verzögert.
(3) Die Bestätigung des Liefertermines erfolgt in der finalen Auftragsbestätigung, die ergeht, sobald wir im Besitz aller Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers sind, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen. Stellt sich heraus dass danach noch Unterlagen oder Erklärungen des Auftraggebers fehlen, so sind wir berechtigt, einen neuen Liefertermin zu bestimmen, der den in der endgültigen Auftragsbestätigung genannten Termin ersetzt. Gleiches gilt im Falle der Abänderung des Auftrages durch den Auftraggeber nach der endgültigen Auftragsbestätigung. Zirkatermine bedeuten keine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit. Ein Verzug tritt erst durch Mahnung durch den Auftraggeber ein.
(4) Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Teillieferungen behalten wir uns vor.
(5) Sind wir durch höhere Gewalt an unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Bestellungen auf Abruf hat der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeit abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit muss eine angemessene Frist von mindestens 3 Wochen liegen. Wenn der Auftraggeber mit der Spezifikation, Abruf oder Annahme der Leistung in Verzug gerät, stehen dem Verkäufer die unter §7 bezeichneten Rechte zu. Wir sind berechtigt die auf Abruf stehende Ware zu versichern und die Prämien dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Wenn der Versand aus
Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist – wovon der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten ist – gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung.
(7) Versand- und Verpackungskosten sind vom Kunden zu tragen, soweit dies nicht anders vermerkt ist.
(8) S & R Promotion obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger Prüfung im Interesse des Kunden.
(9) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehenden Schäden auf den Kunden über.

§ 7 Gewährleistung / Beanstandungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet nach Erhalt der gelieferten Produkte diese unverzüglich zu prüfen. Die Prüfung hat sich auf alle für die Verwendung der Ware wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu erstrecken. Etwaige Mängel sind S & R Promotion unmittelbar innerhalb 7 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, der auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Lieferung, erfolgen.
(2) Im Falle eines von S & R Promotion zu vertretenden Mangels steht es uns frei nach unserer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Dies gilt nur, soweit der Lieferant im Rahmen seiner Produktionskapazitäten oder der seiner Lieferanten wiederum hierzu in der Lage ist und soweit die Nacherfüllung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
(3) Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen auf Seiten des Auftraggebers. Dies gilt auch für Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen, gleichfalls für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Ware.
(5) Fehlerhafte Artikel sind uns auf Verlangen zuzusenden. Nicht mit uns vereinbarte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.

§ 8 Haftung

(1) Das Recht auf Schadensersatz wird ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist in diesen Fällen eine Haftung des Lieferanten auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes.
(2) S & R Promotion übernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei S & R Promotion in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt hierbei S & R Promotion von diesbezüglicher Inanspruchnahme in vollem Umfang frei.
(3) Jegliche Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner.

§ 9 Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt

(1) S & R Promotion behält sich vor, Voraus- oder Teilzahlungen nach eigenem Ermessen bei größeren Aufträgen zu verlangen. Kunden außerhalb Deutschlands zahlen 100% des Bestellwertes bei Auftragsbestätigung.
(2) Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen.
(3) Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung Eigentum von S & R Promotion. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von S & R Promotion stehenden Waren.
(4) Der Käufer ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Dies kann jedoch von S & R Promotion widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen an S & R Promotion, die er aus der Veräußerung gegen seinen
Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. S & R Promotion wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat, einen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen.
(4) In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesen behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kundens ist von S & R Promotion schriftlich anerkannt worden.

§ 10 Urheberrecht

(1) Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung und des Urheberrechts, von Markenrechten, eines etwa bestehenden Gebrauchsmuster- oder Patentschutzes sowie sonstigen Rechten Dritter ist hinsichtlich aller Druckvorlagen, Entwürfe und Fertigmuster der Auftraggeber verantwortlich, es sei denn, er hat dem Lieferanten ausdrücklich einen dahingehenden Auftrag erteilt. Unbeschadet dessen wird der Lieferant den Auftraggeber auf etwaige ihm bekannte, entgegenstehende Rechte Dritter hinweisen.
(2) Für den Fall der Verletzung eines Rechts wie oben unter Absatz 1 aufgeführt stellt der Auftraggeber den Lieferanten von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§ 11 Datenschutz

(1) Kundendaten werden zur Auftragsabwicklung gespeichert und ggf. zu diesem Zwecke an Dritte übergeben. Wir behalten uns ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
(2) Überlässt der Kunde Vorlagen, Muster oder Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind berechtigt Vorlagen, Muster, Druckträger oder andere Gegenstände nach Beendigung des Auftrages zu archivieren, zu späteren Reproduktionen elektronisch zu speichern oder zu vernichten.

§ 12 Erfüllungsort /Gerichtsstand/anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten sind für beide Teile der Geschäftssitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der rechtsunwirksamen oder lückenhaften Bestimmung nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.